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Sicherheit am Spielplatz – Wer haftet?

Ein attraktiver Spielplatz mit hohem Spielwert ist zwangsläufig nicht vollkommen gefahrenfrei. Verletzungen können immer passieren, denn eine 100%ige Sicherheit gibt es nicht. Laut Kuratorium für Verkehrssicherung verunglücken pro Jahr über 8000 Kinder auf Österreichs Spielplätzen. Es gilt einiges zu beachten, damit Verletzungen, Stürze, Unfälle und Wehwehs möglichst glimpflich ausgehen – oder sogar weitgehend verhindert werden.

Wer haftet für den Spielplatz in Österreich?

Der Verantwortliche bei Unfällen auf einem nicht ordnungsgemäß gewarteten Spielplatz steht schnell fest: Der Betreiber haftet für den ordnungsgemäßen Zustand des Spielplatzes.

Ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Spielplatz in Betrieb ist, muss der Betreiber des Spielplatzes auch für die Sicherheit am Spielplatz sorgen – wobei die Aufsichtspflicht natürlich bei den Eltern oder einer anderen Aufsichtsperson des Kindes liegt. Eine zumutbare „Verkehrssicherung“ – also intakte und somit ungefährliche Spielgeräte – muss der Spielplatzbetreiber aber auf jeden Fall gewährleisten. Daher sieht die EN 1176 auch verpflichtende Spielplatzkontrollen und die Wartung der Spielanlage und des Umfeldes in regelmäßigen Abständen vor. Der Spielplatzbauer-Verband überprüft die Spielgeräte auf ihre Tauglichkeit.

Die Haftung eines Spielplatzes inkludiert also gesetzlich folgende Punkte:

  • das Bereitstellen normgerechter Spielgeräte
  • die regelmäßige Spielplatzkontrollen und Inspektionen
  • die Wartung von Spiel- und Sportgeräte und Böden

Deshalb ist es für Gemeinden, Wohnbaugenossenschaften oder dergleichen wichtig, die Anlagen regelmäßig auf Schaden, Verschleiß und Gefahr in Verzug kontrollieren zu lassen. Sind Geräte kaputt, stellen sie somit ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Diese Spielgeräte müssen umgehend von den Verantwortlichen abgesperrt und entfernt oder repariert werden. Nur dann ist die Rechtsfrage und Haftung bei Unfällen geklärt.

 

 

Sicherheit auf öffentlichen Spielplätzen: Zusammenarbeit mit TÜV AUSTRIA

Als renommierte Hersteller von Spielgeräten arbeiten wir eng mit dem unabhängigen Prüfinstitut TÜV AUSTRIA zusammen: Bei Spielplatz-Überprüfungen aber auch im Zuge von Neuentwicklungen und Produktneuheiten arbeiten wir eng mit der Prüfstelle zusammen und lassen uns bei sicherheitstechnischen Fragen beraten. Zusätzlich veranlassen wir vor der Eröffnung eines Spielplatzes eine Abnahmeprüfung. Alle von uns aufgestellten Spielgeräte, die Anforderung der Spielgeräte (Freiräume), der Spielplatzboden (Fallschutz) und die Umgebung prüfen wir, um eine höchstmögliche Spielplatz-Sicherheit zu gewährleisten.

Durch hochwertige Spielgeräte und Qualitätsprüfung Unfälle am Spielplatz vorbeugen

Qualitativ hochwertige Geräte ausgewählter Materialien beugen einem Verschleiß vor. Betreiber müssen Spielgeräte und -kombinationen seltener reparieren oder gar austauschen. Wer außerdem auf in Österreich überprüfte Spielgeräte setzt, entspricht den gesetzlichen Standards hierzulande und entgeht im Zweifelsfall Strafen und Kosten bei Haftungenstreitigkeiten. Allein für die einfachere Wartung lohnt es sich also, auf Qualität bei der Spielplatz-Gestaltung und Ausstattung zu setzen. Nur dann ist die Sicherheit auf Spielplätzen bestmöglich abgesichert und das Rumtollen und Spielen macht Kindern, Eltern und Betreibern gleichermaßen Freude.


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